Aufbau Qualitätsmanagement

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000

Das Klinikum Freising hat ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000 entspricht und alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Die Kapitel 7.3 und 7.5.1 der DIN EN ISO 9001:2000 wurden ausgeschlossen, da keine Produktentwicklung im Sinne der DIN EN ISO 9001:2000 und keine Prozessvalidierungen stattfinden.

Alle wesentlichen Abläufe sowie die von der DIN EN ISO 9001:2000 geforderten Verfahren sind geregelt. Die Mitarbeiter können über die Prozesslandschaft auf alle Regelungen und Dokumente zugreifen.

Für alle Fragen in Zusammenhang mit Qualität wurden für die Bereiche Verwaltung, Pflege und ärztlicher Dienst Qualitätsmanagementbeauftragte benannt. Unser Qualitätsmanagementsystem umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • Festgelegte Verantwortlichkeiten für alle wichtigen Abläufe
  • Regelmäßige Schulung und Qualifikation unserer Mitarbeiter
  • Schriftliche Vorgaben, wo Ausbildung und mündliche Anweisungen nicht ausreichen
  • Regelmäßige Qualitätskontrollen und interne Audits aller Abläufe und Dienstleistungen
  • Regelmäßige Auswertung zur Überwachung der Qualität und der Ergebnisse

Geregelte Abläufe

Unsere Abläufe wurden überprüft und wo es notwendig ist, eindeutige Regelungen z.B. anhand von EDV-Programmen, Tagesabläufen und Standards festgelegt. Dies betrifft alle Schritte des Kernprozesses, angefangen von der Anmeldung des Patienten bis hin zur Entlassung und umfasst z. B.:

  • Vereinbarung von Terminen
  • Kommunikation möglicher Wahlleistungen des Patienten und des Abrechnungsverfahrens
  • Dienstplanerstellung, Visitenplanung und Regelungen zur Rufbereitschaft
  • Vorbereitung der Patientenaufnahme (Abstimmung mit einweisendem Arzt, Information des Patienten über das Haus, Aufnahme auf Station usw.)
  • Koordination von Notfällen
  • Anamnese, Behandlungsplanung und -durchführung
  • OP-Planung
  • Entlassung und Verlegung
  • Arztbrieferstellung

Soweit erforderlich, wird in den Regelungen auf einzusetzende Dokumente und Materialien sowie den Einsatz und Gebrauch von Messmitteln verwiesen. Die zur Dokumentation und Nachweis der Leistungserbringung erforderlichen Aufzeichnungen sind festgelegt. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Informationen über den Patienten und die mit der Behandlung des Patienten entstehenden Aufzeichnungen, die in der Patientenakte dokumentiert werden.

Überwachung und Verbesserung der Prozesse

Die ärztliche Leitung ist dafür verantwortlich, dass die angewandten Behandlungsmethoden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden, um nach Möglichkeit eine „evidence based medicine" zu gewährleisten. Dazu werden die eingesetzten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen regelmäßig anhand der publizierten Evidenz überprüft und weiterentwickelt sowie die Ergebnisse im Rahmen der internen Fortbildungen kommuniziert.

Anhand der Auswertung von Patientenbefragungen, verschiedener Kennzahlen und der externen Qualitätssicherung medizinischer Ergebnisse gewährleisten wir eine ständige Überwachung und Verbesserung der Prozesse und Ergebnisse.

Rückverfolgbarkeit der Behandlung

Im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit durchgeführter Behandlungsmaßnahmen ist in allen patientenrelevanten Prozessen durch die kontinuierliche Aufzeichnung aller patientenbezogenen Informationen in der Patientenakte jederzeit die aktuelle Situation des Patienten sowie die erforderliche Behandlung erkennbar.