In der Ambulanz des Klinikums Freising dürfen ausschließlich akute Notfälle behandelt werden. Ihr behandelnder Arzt kann sie lediglich zu einer stationären Behandlung überweisen, eine ambulante Behandlung ist auch bei Vorlage eines Überweisungsscheines nicht möglich.
Für die Behandlung in der Ambulanz müssen wir zehn Euro an die Krankenkassen abführen. Den Betrag bezahlen Sie bitte an der Aufnahmetheke im Erdgeschoss. Sollten Sie im laufenden Quartal bereits notärztlich behandelt worden sein, müssen Sie diese Gebühr nicht noch einmal bezahlen. Bitte legen Sie in diesem Fall wenn möglich Ihre Quittung vor. Privatpatienten sind von dieser Zahlung befreit.
In einzelnen Abteilungen des Klinikums Freising sind zum Teil ambulante Behandlungen möglich. Dazu gehören unter anderem die Schmerzambulanz der Abteilung für Anästhesie sowie verschiedene Leistungen der Allgemeinchirurgie. In diesem Fall benötigen Sie einen Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes. Bitte klären Sie Einzelheiten vorher mit den zuständigen Sekretariaten ab.